Leistung
Patientenverfügung — ärztliche Aufklärung
Verbindliche Patientenverfügung nach österreichischem PatVG: ärztliche Aufklärung über die Tragweite, gemeinsam mit dem juristischen Kooperationspartner Dr. Mildner Rechtsanwalts GmbH.
Die verbindliche Patientenverfügung nach dem österreichischen Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) erfordert eine ärztliche Aufklärung über die medizinische Bedeutung der Verfügung sowie die Folgen, die das Befolgen oder Ablehnen einzelner Behandlungen tatsächlich hat. Den ärztlichen Teil dieser Aufklärung übernehme ich aus meiner intensiv- und anästhesiologischen Praxis heraus — also genau aus den Situationen, um die es bei einer Patientenverfügung in der Regel geht: Reanimation, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, intensivmedizinische Maßnahmen am Lebensende. Die rechtliche Erstellung, Prüfung und Eintragung in das Patientenverfügungsregister erfolgt durch die Dr. Mildner Rechtsanwalts GmbH in Innsbruck.

Buchung & Abwicklung
Patientenverfügung anfragen
Buchung und Abwicklung laufen über unseren Kooperationspartner Dr. Mildner Rechtsanwalts GmbH.
Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – für den Fall, dass Sie sich später nicht mehr selbst äußern können. Damit sie verbindlich ist, schreibt das Gesetz (PatVG) eine ärztliche Aufklärung über die Tragweite der einzelnen Entscheidungen vor.
Diesen ärztlichen Teil übernehme ich aus der Anästhesie und Intensivmedizin heraus – also aus genau den Situationen, um die es meist geht: Wiederbelebung, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, intensivmedizinische Maßnahmen am Lebensende. So können Sie informiert entscheiden, was zu Ihren Wertvorstellungen passt.
Die rechtliche Erstellung, Prüfung und Eintragung in das Patientenverfügungsregister übernimmt unser Kooperationspartner, die Dr. Mildner Rechtsanwalts GmbH. Buchung und Abwicklung laufen gebündelt über deren Plattform sicherevorsorge.at.
Was die ärztliche Aufklärung umfasst
- Persönliches Gespräch über die medizinischen Szenarien, die in einer Patientenverfügung typischerweise geregelt werden
- Aufklärung über Wirkung und Tragweite einzelner Behandlungen — z. B. Reanimation, Beatmung, künstliche Ernährung, dialysepflichtige Therapie
- Erläuterung des Unterschieds zwischen verbindlicher und beachtlicher Patientenverfügung
- Beantwortung individueller Fragen aus Sicht eines Anästhesie- und Intensivmediziners
- Schriftliche ärztliche Bestätigung der Aufklärung im Sinne des PatVG
Auf einen Blick
- Ärztliche Aufklärung aus Anästhesie & Intensivmedizin
- Per Telefon- oder Video-Termin möglich
- Recht & Registrierung über Dr. Mildner (sicherevorsorge.at)
- Jederzeit widerrufbar oder änderbar
Ablauf in der Kooperation
- 1Anfrage und Buchung über sicherevorsorge.at — die Plattform der Dr. Mildner Rechtsanwalts GmbH bündelt das gesamte Paket (juristische Beratung + ärztliche Aufklärung + Erstellung + Registrierung)
- 2Telefon- oder Video-Termin mit mir für die ärztliche Aufklärung
- 3Rechtliche Erstellung und Prüfung durch Dr. Mildner
- 4Übermittlung der unterzeichneten Verfügung und Eintragung in das Patientenverfügungsregister
Wichtige Hinweise
- Die Buchung und Abwicklung läuft vollständig über die Dr. Mildner Rechtsanwalts GmbH (sicherevorsorge.at) — sie ist Vertragspartnerin und stellt die Honorarnote.
- Mein Beitrag beschränkt sich auf die ärztliche Aufklärung und deren Bestätigung. Eine Buchung ausschließlich der ärztlichen Aufklärung über diese Ordination ist auf Wunsch ebenfalls möglich.
- Die Patientenverfügung ist jederzeit widerrufbar oder änderbar.
- Eine Patientenverfügung ersetzt keine medizinische Behandlung und entbindet behandelnde Ärzt:innen nicht von ihrer Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht im konkreten Fall.

Buchung & Abwicklung
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Buchung und Abwicklung laufen über unseren Kooperationspartner Dr. Mildner Rechtsanwalts GmbH.
Wahlarztordination. Reine Wahlarztordination — keine Kassenverträge. Sie erhalten eine Honorarnote, die zur teilweisen Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden kann.